Bei der Bewertung einer Immobilie müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Die Bewertung der Immobilie selbst vorzunehmen kann auch zu einem zu niedrigen Verkehrswert führen, was wiederum zu einem geringeren Verkaufserlös führen kann. Deshalb ist es wichtig, die Bewertung durch einen Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durchführen zu lassen.
Eine Immobilienbewertung wird auch vermehrt im Internet, online, zu sehr günstigen Preisen angeboten. Das ist unseriös, denn ohne die Immobilie besichtigt zu haben ist eine objektive Einschätzung nicht möglich. Der so errechnete Verkehrswert ist Fehler behaftet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Schon vor dem Termin sollten Sie für Ihre Immobilie alle bereits zur Verfügung stehenden Unterlagen zusammen stellen. Insbesondere sind Baupläne, auch von unterschiedlichen Baujahren, wichtig. Eine Auflistung der Umbau-und Sanierungsmaßnahmen mit dem Jahr der Durchführung ist besonders hilfreich bei der Bewertung. Zum Beispiel ist der Einbau neuer Fenster in Verbindung mit einer Fassadendämmung stark wertbeeinflussend, da zum einen die Instandhaltung nachgewiesen wird und zum anderen die Restnutzungsdauer der Immobilie erhöht werden kann. Beide Faktoren führen, unter Abwägung, zu einem höheren Verkehrswert als bei einer vergleichbaren Immobilie ohne diese Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen. In vielen Bauplänen sind bereits Wohnflächen ermittelt, diese werden für die Wohnflächenberechnung im Gutachten benötigt. Für vermietete Objekte wird eine Aufstellung der Wohnflächen, Kaltmieten und Betriebskosten benötigt.
Weiterhin sind folgende Unterlagen einzuholen:
- aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Mietverträge für vermietete Objekte
- Katasterplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Teilungserklärung für WEG
Zum Vor-Ort-Termin wird mit dem Sachverständigen abgestimmt, wer die Unterlagen einholt. In den meisten Fällen wird die Einholung durch den Sachverständigen erfolgen. Dieser benötigt eine Vollmacht für die Einholung der Unterlagen (die Vollmacht kann unter Formulare ausgedruckt werden).
Welche Gutachten-Art ist die richtige für Ihre Immobilie?
Die Art des Gutachtens, ob Kurzgutachten oder Komplettgutachten, ist abhängig von dem Zweck des Gutachtens nicht von der Immobilie. Kurz und einfach gesagt “je wichtiger der Grund (Zweck)” desto genauer muss die Wertermittlung durchgeführt werden.
- Für die Bewertung einer Immobilie, die Sie kaufen möchten, kann der geringste Aufwand angesetzt werden (Hauskaufberatung).
- Die Bewertung Ihrer Immobilie für den Verkauf zur Kaufpreisfindung, kann mit mittlerem Aufwand angesetzt werden.
- Die Bewertung zur Klärung von Erbauseinandersetzungen wird mit dem höchsten Aufwand angesetzt.
Je höher der Aufwand, desto genauer wird das Gutachten.