Was ist ein Baulastenverzeichnis?
Das Baulastenverzeichnis ist in den meisten Bundesländern in Deutschland ein Verzeichnis, welches meist durch die Baubehörden geführt wird (Bayern und Brandeburg im Grundbuch eingetragen). Es beinhaltet öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückeigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Die Baulast bewirkt keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, sondern sie räumt rechtliche Hindernisse aus, die einem Bauvorhaben im Wege stehen können.
Baulasten gelten auch für Rechtsnachfolger. Baulasten können nur von der Bauaufsichtsbehörde gelöscht werden, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.
Es gibt verschiedene Arten von Baulasten:
- Abstandsflächenbaulast
- Vereinigungsbaulast
- Erschließungsbaulast
- Stellplatzanbindung oder Garagenanbindung
Ist eine Baulast Wert beeinflussend?
Stimmen der tatsächliche Objektbestand und dessen Nutzung mit der baurechtlichen Zulässigkeit überein, stellt die Baulast regelmäßig keine Wertbeeinträchtigung dar.
Oft ist eine Wertbeeinflussung nicht gegeben.
Was kostet eine Baulasteintragung?
Die Gebühren für Eintragung oder Löschung einer Baulast sind abhängig von der jeweiligen Verwaltungsgebührenverordnung des Bundeslandes.
Die Gebühr beträgt üblicherweise mind. 50,00 € und max. 250,00€, abhängig von der Art der Baulast.
Was kostet eine Baulastauskunft, ein Baulastenauszug?
Üblicherweise kostet der Auszug für ein nicht belastetes Grundstück 10,00€, für ein belastetes Grundstück beträgt die Gebühr ca. 50,00 €.
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