Kurzgutachten 1

Für ein Kurzgutachten erfolgt eine Außen- und Innenbesichtigung des Objektes. Dadurch verschafft sich die Sachverständige ein Bild der Immobilie und kann so das Alter von Bauteilen und Schäden am Objekt einschätzen.

Das Kurzgutachten ist zur Markteinschätzung / Werteinschätzung, zur Verkaufspreisfindung und zur Prüfung des Verkaufspreises geeignet.

Nicht geeignet ist es als gerichtliches Gutachten, in Erbangelegenheiten, zur Vorlage bei der Bank oder dem Finanzamt.

Sonst wertrelevante Unterlagen, wie z.B.

  • Grundbuchauszug,
  • Baulastenverzeichnis, 
  • Baulastenkataster,
  • Lageplan,
  • Wohnflächenberechnungen etc.

sind nicht Bestandteil der Prüfung oder Bewertung bei einem Kurzgutachten.

Sie erhalten ein schriftliches Kurzgutachten mit

  • inkl. örtlichen Marktdaten,
  • amtlichem Bodenrichtwert,
  • Objektkurzbeschreibung

Die Auswertung erfolgt unter Berücksichtigung öffentlicher Register, soweit sie vom Auftraggeber geliefert werden. Ebenso ist eine kurze Erläuterung wesentlicher Wertansätze enthalten.

Preis ab 400,00 €

inkl. 19% MwSt.

Zusatzkosten können durch Anreise, Aufmaß und Auslagen entstehen. Diese werden gesondert abgerechnet.

Z.b. dauert ein Aufmaß zw. 2-3 Stunden und wird mit 75,-€/h (inkl. 19% MwSt.) abgerechnet.

Die Anfahrt im Harz-Kreis ist im Preis enthalten.

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