Schimmelgutachten

typischer Schimmelschaden am FenstersturzWenn sich Vermieter und Mieter nicht einig über einen Schimmelschaden werden, dann ist die Einschaltung eines Gutachters zur Ermittlung der Ursachen des Schimmels oft der einzige Ausweg.

Dabei muss nicht unbedingt ein Schimmelgutachten erstellt werden, oft genügt eine Besichtigung vor Ort, ein Gespräch mit den Mietern und dem Vermieter um feststellen zu können welche Ursachen für ein Schimmelvorkommen in Betracht kommen.

Ziel der Schimmelbewertung aber auch des Schimmelgutachtens ist die nachhaltige Beseitigung und ein Konzept gegen die Neubildung von Schimmel.

Welche Ursachen für Schimmel gibt es?

Die Ursachen können vielgestaltig sein. Es kann sich um einmalige und wiederkehrende Ereignisse wie Wasserschaden durch Rohrbruch oder Undichtigkeiten im Dach oder der Fassade handeln. Ebenso können andere bauliche Mängel ohne sichtbare Schäden, wie z.B. Wärmebrücken oder Luftundichtigkeiten, zu Schimmel führen. Häufig ist es auch das Nutzerverhalten oder eine Kombination aus mehreren Faktoren ursächlich möglich.

Grundvoraussetzung für die Entstehung von Schimmelpilz ist das Vorhandensein von ausreichend Feuchtigkeit, günstigen Temperaturverhältnissen und Nährstoffen für den Schimmelpilz. Grundsätzlich finden sich alle diese Faktoren, idealerweise, in einer Wohnung.Insbesondere in den Wintermonaten ist Schimmelpilzsaison, da sich in dieser Zeit die Luftwechselrate oft stark reduziert.

Wann ist ein Schimmelgutachten erforderlich?

Grundrsätzlich wenn Sie entscheiden, dass Sie es benötigen. Unbedingt wenn es bereits gesundheitliche Beschwerden gibt.

Wir raten bei Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter wegen Schimmel in einer Wohnung vorerstzu  einem Vor-Ort-Termin. Oft lässt sich dabei bereits klären welche Ursachen gegeben sind und wie dem Schimmel entgegen wirkt.

Also ist ein Schimmelgutachten nicht immer erforderlich in schriftlicher Form aber grundsätzlich in mündlicher Form, als Vor-Ort-Begehung mit gutachterlicher Einschätzung.

Was nutzt Ihnen ein Schimmelgutachten?

In erster Linie wird es die Wogen zwischen Mieter und Vermieter glätten.

Vom Mieter kann gesundheitlicher Schaden abgewendet werden.

Weiterhin kann der Vermieter die Qualität seiner Immobilie erhalten, bzw. Schäden vermindern, bzw. vollständig beseitigen.

Der Mieter lernt u.U. und falls erforderlich das richtige Lüftungsverhalten und sorgt damit für ein gutes Wohnklima und den Erhalt der Mietwohnung.

Was kostet ein Schimmelgutachten?

Die Kosten sind abhängig von der Art des Gutachtens. Ein Vor-Ort-Termin ohne schriftliche Auswertung wird durchschnittlich mit 66,00€ bis 140,00€ (Stand 01/2014) in Rechnung gestellt.

Kommt noch eine schriftliche Dokumentation, die Ausarbeitung einer Handlungsanweisung, mglw. eine Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahme oder die fachgerechte Schimmelbeseitigung, oder auch die Nachkontrolle zur Prüfung des Erfolgs der Maßnahme, oder eine Langzeitmessung zur Dokumentation der rel. Luftfeuchtigkeit und Temperatur im Tages- und Wochenverlauf, hinzu, so sind 66,00€ je Gutachterstunde (Stand 01/2014) in Rechnung zu stellen.

Hinzu kommen noch Auslagen, dazu finden Sie unter Zusatzkosten mehr.