Zusatzkosten können durch unterschiedliche Gegebenheiten und Vorkommnisse entstehen. Hier finden Sie Kosten und Erläuterungen der wichtigsten Zusatzkosten.
Bitte lassen Sie sich vorab ein Angebot unterbreiten.
Aufmaß
Oft sind bei älteren Gebäuden keine Gebäudepläne vorhanden. Zur Verkehrswertermittlung, bzw. für ein Kurzgutachten sind Pläne zur Bestimmung der Wohnflächen ect. erforderlich.
Oft liefert der Auftraggeber das Aufmaß, dann fallen keine Zusatzkosten an.
Wird das Aufmaß durch den Sachverständigen erstellt, fallen pro angefangene Stunde 66,- € (inkl. 19% MwSt.) an. Sollen Pläne erstellt werden, dann zählt die Zeitz für die Erstellung der Pläne ebenfalls zu den Zusatzkosten.
Anfahrt
Eine Anfahrt zu Ihrem Objekt ist fast immer nötig. Im Landkreis Harz fahre ich folgende Orte kostenneutral an, d.h. im Preis ist die Anfahrt enthalten:
- Quedlinburg
- Halberstadt
- Gernrode
- Rieder
- Ballenstedt
Darüber hinaus berechne ich pro gefahrenem Kilometer (Hin-und Rückfahrt)0,63 € (inkl. 19% MwSt.). Die Kosten enthalten die Fahrtkosten, Abnutzung und die Kosten des Gutachters.
Aktualisierung eines früheren Gutachtens
Für die Aktualisierung eines früheren Gutachtens der Sachverständigen wird ein Honorar von 0,6-0,95 (also 60-95%) des Ursprungsgutachtens erhoben, denn es müssen Berechnungen erneuert, Indexe neu angepaßt und Verhältnisse neu geprüft werden. Die Grundpreise sind dabei dem neu ermittelten Wert unterworfen.
Erschwerte Bedingungen
Für objektbezogene Erschwernisse, wie Schmutz, Sicherheit und Gefahrenabwehr, werden die Kosten um 20% erhöht.
Weitere Zusatzkosten
Weiterhin können folgende Mehrkosten anfallen:
- bei Rechten am Grundstück wie Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zzgl. 20%, Rechte ohne Werteinfluss sind nicht zu berücksichtigen
- Wohnungsrecht und Nießbrauch zzgl. 30%
- Baulasten zzgl. 30%
- Überbaurechte zzgl. 30%
- Kosten für amtliche Auszüge ect. werden 1:1 umgelegt, außer der Auftraggeber besorgt diese selbst, Nachweis durch Kopie
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